
Der Inhalt der Geheimen Kapitel (Secret Chapters) sind der Versuch
des wissenschaftlichen Beweises,
auf der Basis von dialektischen Zusammenhängen
und neuesten Erkenntnissen, zur Begründung einer Weltformel.
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Was geschah im Februar 1970 und welche Erkenntnisse konnten nach
einer über 40-jährigen wissenschaftlichen Arbeit gewonnen werden.
( Denn es funktioniert wenn es wahr ist )
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Die Publikation dieser Inhalte im Internet
ist mit dem Problem des noch nicht „ geschützten geistigen Eigentums “,
in Form von noch nie veröffentlichtem wissenschaftlichen Materials verbunden.
Nach Klärung dieser Rechtslage werden die Inhalte
auf dieser Internetseite publiziert.
Sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich gilt zunächst der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit,
was bedeutet, dass Ideen und die daraus resultierenden Produkte im Prinzip folgenlos nachgeahmt werden dürfen,
obwohl viele Entwicklungen möglicherweise auf Arbeiten anderer aufbauen
oder zumindest davon inspiriert oder beeinflusst sein können.
Ein generelles Nachahmungsverbot würde die wissenschaftliche, künstlerische und somit
die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung behindern und zu
Monopolbildungen
führen.
Demgegenüber würde eine unumschränkte Nachahmungsfreiheit weder Anreiz noch eine finanzielle Basis für kulturelle
oder wissenschaftliche Leistungen bieten, wenn eine originäre Leistung und Plagiat gleichgesetzt werden würden.
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Das Prinzip der Nachahmungsfreiheit besagt, dass Produkte, Erfindungen und Ideen von jedermann nachgeahmt werden können.
Diesem Prinzip liegt die Annahme zugrunde, dass technischer Fortschritt nur möglich ist, wenn bereits bestehende Erfindungen
als Grundlage oder Inspiration für neue Produkte dienen können. Gäbe es keine Nachahmungsfreiheit, so wäre der Fortschritt behindert,
da
bestehende Erfindungen nicht verwertet werden dürften.
Der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit findet seine Grenzen einerseits in den Schutzbestimmungen für geistiges Eigentum
- hier zu nennen wären das Urheberrecht sowie das Patent-, Gebrauchs-, Geschmacksmuster-, Markenrecht -
mit denen zeitlich begrenzte Verbietungsrechte erworben werden können, andererseits im Wettbewerbsrecht,
insbesondere dem
Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb.
Der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz stellt eine Ausnahme vom Grundsatz der Nachahmungsfreiheit dar.